Wer jetzt eine neue Heizung braucht!
Wer ist betroffen?
Hausbesitzer, die eine Öl- oder Gasheizung im Keller haben, die älter als 30 Jahre ist, sollten prüfen, ob sie ihre Heizung austauschen müssen. Betroffen von der Tauschpflicht sind sogenannte Standartkessel. Seit Beginn der 1980er Jahre werden verstärkt Niedrigtemperaturkessel eingebaut, die im Unterschied zum Standartkessel mit einem gleitenden Temperaturregler ausgestattet sind. Dieser neue Kesseltyp ist nicht von der Tauschpflicht betroffen. Im Zweifel fragen sie ihren Schornsteinfeger.
Muss die ganze Heizungsanlage ausgetauscht werden?
Nein. Es geht nur um den Heizkessel. Heizkörper, Warmwasserspeicher und Rohre sind nicht betroffen.
Quelle: Münchner Merkur Dienstag, 15. Oktober 2013