Nachzahlung Betriebskosten verjähren nach 3 Jahren
Zahl ein Mieter die Betriebskosten nicht und die Forderung liegt länger als 3 Jahre zurück, ist sie verjährt.
Eine Verrechnung mit der Kaution ist nicht zulässig
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Eine Verrechnung mit der Kaution ist nicht zulässig
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